|
fidus {lat., Adj.} treu, zuverlässig, gewissenhaft
Hier erfahren Sie mehr über uns und die Themen: Weitere Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen erhalten Sie hier:
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an. Sie werden direkt mit einem persönlichen Berater verbunden.
Kontaktdetails finden Sie hier.
|
Zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt a.M.
Internet: www.bafin.de
Die FIDUS capital AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, an.
Der Erlaubnisumfang beinhaltet folgende Finanzdienstleistungen: - Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG)
Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. - Abschlußvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)
Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung. - Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG)
Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. - Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)
Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. - Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11)
Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen. - Eigengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 3 KWG)
Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die keine Dienstleistung für andere [...] darstellt. - Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9)
Der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff. - Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10)
Der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und die Verwaltung von Objektgesellschaften. - Platzierungsgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG)
Das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung
|